Wer sich nach einem Haus, einer Eigentumswohnung oder einer anderen Immobilie umschaut, geht wahrscheinlich zügig weiter, wenn er irgendwie auf die Bezeichnung «Baurecht» stösst. Zurecht oder zu Unrecht? Man hat dazu schon dieses oder jenes mitbekommen, was aber meist in die Kategorie Halbwissen gehört. Doch die Konditionen im Zusammenhang mit Baurecht können trotzdem verlockend sein. Wir sind dieser Sache etwas genauer nachgegangen.
Die Themen im Überblick:
Was bedeutet Baurecht eigentlich?
Der Eigentümer des Bodens verzichtet während dieser Zeit auf eine eigene Nutzung und bezieht dafür in der Regel einen Zins.Obwohl in der Schweiz grundsätzlich gilt, dass Bauten immer Bestandteil des Grundstücks bilden, kann jeder Grundeigentümer sein Grundstück mit einem Baurecht belasten. In diesem Fall kann der Baurechtnehmer sein eigenes Bauwerk auf einem fremden Grundstück erstellen. Dies wird auch im Grundbuch als dauernde und selbständige Dienstbarkeit eingetragen.
Verschiedene Arten von Baurecht
Baurecht – Vor- und Nachteile
- eine sichere Einnahmequelle in Form eines regelmässigen Zinses,
- ohne selbst bauen zu müssen.
- Er muss sein Grundstück nicht verkaufen,
- verliert jedoch die uneingeschränkte Verfügungsgewalt für eine lange Zeitspanne.
- können sich den Wunsch nach einem Eigenheim erfüllen,
- ohne einen hohen Kaufpreis für ein Grundstück aufbringen zu müssen.
- Allerdings ist es möglich, dass es zu Schwierigkeiten bei einer Baufinanzierung kommen könnte.
Wichtiger Punkt: Baurechtsvertrag
- Z.B, welche Art von Baukörper errichtet werden darf (Wohnhaus, Gewerbehaus, Restaurant etc.),
- welche Nutzungsbedingungen gelten (Freiheiten und Einschränkungen),
- wie auch die Laufzeit und die
- Höhe des Baurechtszinses.
Ende Baurecht: was nun?
Dieser Fall wird als Heimfall bezeichnet, was bedeutet, dass das Bauwerk nun Bestandteil des Grundstücks wird, worauf es steht und somit in den Besitz des Landeigentümers übergeht.Natürlich nicht gratis und franko! Der Baurechtgeber muss das Gebäude zu einem angemessenen Preis erwerben. Auch dieser Fall kann bereits im Baurechtsvertrag geregelt werden. Z.B wird festgelegt, wer beim Ablauf des Baurechts einen Experten bestimmt, der das Gebäude verbindlich schätzen soll.
Ebenfalls macht es Sinn, eine Unterhaltspflicht der Baute zu vereinbaren.Nicht, dass der Baurechtnehmer gegen Ablauf der Vertragsdauer das Gebäude sozusagen herunterkommen lassen kann. Es ist auch möglich, ein Strafgeld zu vereinbaren, das der Baurechtnehmer dem Grundeigentümer bezahlen muss, wenn er der Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Eine Immobilie im Baurecht zu erstellen oder für sein Grundstück ein Baurecht zu gewähren, kann sich unter Umständen lohnen. Dies zu entscheiden, ist jedoch eine sehr komplexe Angelegenheit, ist es doch sehr anspruchsvoll, so weitreichend in die Zukunft zu planen. Deshalb ist es für beide Seiten äusserst empfehlenswert, dazu einen erfahrenen Experten beizuziehen! © raeber-leben-blog.ch, 7.6.2024, Autorin: Tabea Räber
Baurecht: Hilfe, bloss das nicht! Oder vielleicht doch?
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Glossar: Baurecht
Das Baurecht befasst sich mit Fragen zu Totalunternehmer-, Generalunternehmer- und Architektenverträgen. Es beantwortet Fragen zur SIA-Norm 118 und befasst sich mit Kostenüberschreitungen sowie dem Bauhandwerkerpfandrecht. Weiterlesen auf hbq.ch.
Bauen im Baurecht
Bauen im Baurecht bedeutet nichts anderes, als eine Immobilie auf fremdem Boden zu erstellen. Dies ist eine kostengünstigere Variante im Vergleich zum Kauf von Bauland. Baurechtsgeber sind meist Gemeinden, seltener auch Private. Diese werden vom Bauherren für die Nutzung des Grundstücks entschädigt. Weiterlesen auf bauszene.ch.