In meinem kleinen Begriffslexikon wende ich mich dem Begriff «landwirtschaftliche Buchhaltung» zu. Obwohl eigentlich verständlich, hat er doch meine Neugierde geweckt. Mit meiner Vermutung, dass es sich um eine Buchhaltung handelt, die die gesetzlichen Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen Betriebes erfüllt, liege ich wahrscheinlich sehr nahe.
Weil Buchhaltung für mich oft ein Buch mit 7 Siegeln ist, spricht mich der Text vom Buchhaltungsprogramm-Anbieter Pinus sehr an: «Buchhaltungssoftware: Landwirtschaft einfach erfassen».
Auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft entwickelt
Pinus hat seine Software gemäss eigenen Angaben auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft ausgerichtet. «Buchhaltung = Zahlungen abbuchen, MwSt. Abrechnungen, Inventar erfassen, Jahresabschlüsse erstellen, etc.», so wird Buchhaltung für die Landwirtschaft beschrieben. Ich stelle mir vor, dass der Landwirt, der, so meine ich es zumindest oft zu hören, sehr viel arbeitet, nicht unbedingt noch viel Zeit vor dem Bildschirm verbringen und sich in die Gesetze der Administration hinein arbeiten will. Der laufende Betrieb hat höhere Priorität. Die Tiere müssen gepflegt werden. Und doch dürfen die gesetzlichen Richtlinien nicht vernachlässigt werden.
Was für ein Buchhaltungsprogramm braucht ein landwirtschaftlicher Betrieb?
Ich habe in der Schule gelernt, dass eine Buchhaltung die Geschäftsvorgänge während einer bestimmten Zeitperiode aufzeigen soll. Bei landwirtschaftlichen Betrieben sind ein spezifischer Kontenplan für die Landwirtschaft, integrierte landwirtschaftliche Inventartabellen, automatische Verrechnung der Privatanteile, detailliertes Anlageinventar und eine Budgetfunktion sehr wichtig. Ziel muss sein, dass die Buchhaltung möglichst auf einen Klick die finanzielle Situation darstellen kann. Denn auch der Landwirt muss immer wieder schnell entscheiden können.
Dazu braucht er eine Buchhaltung, die auf seine Bedürfnisse ausgerichtet und ein Support, der telefonisch erreichbar ist.
Das alles muss auch zahlbar sein.
Selbstverständlich gibt es auch eine Download-Testversion. Denn was der Bauer nicht kennt … 😉
© überarbeitet Raeber-Leben-Blog.ch – 11.11.2019 (ar)